Trotz Totalausfall des Umsatzes keine Unterstützung während Corona in Österreich!
Die ansässigen Mitarbeiter von Hubschrauberflug.at bangen um ihre Jobs! Der Arbeitsmarktservice Salzburg (AMS) hat Corona-Kurzarbeit wegen fehlender Betriebsstätte in Österreich nicht genehmigt.
Anfang April kam die Absage des AMS mit der Begründung, dass die Corona-Kurzarbeit für das Unternehmen Heli GmbH mit Sitz in der Schweiz, für die Mitarbeiter in Österreich nicht genehmigt wird. Dies kam für das Unternehmen vor allem dadurch sehr überraschend, da es zuvor von der Wirtschaftskammer bereits eine positive Rückmeldung erhalten hat: «Wir haben Ihren Antrag auf Covid-19 Kurzarbeitsunterstützung erhalten und mit unserer Zustimmung ans AMS weitergeleitet. Der Antrag wurde von uns vorgeprüft.» Wenige Tage danach kam dann die Ernüchterung durch die Absage des AMS mit der Begründung: «Unternehmen ohne eigene Betriebsstätte in Österreich können keine Kurzarbeitshilfe beantragen.» Eine Stellungnahme der Bundesministerin Margarete Schramböck, welche ebenfalls angeschrieben wurde, ist noch ausstehend.
Der Arbeitgeber, die Heli GmbH, hat Mitarbeiter in der Schweiz, Deutschland und auch in Österreich. Trotz ebenfalls fehlender Betriebsstätte in Deutschland, wurde dort schnell und unbürokratisch die Kurzarbeit für die dort ansässigen Mitarbeiter zugesichert (mündlich). Das bedeutet, dass die deutschen Mitarbeitenden hierdurch im Unternehmen gehalten werden können. Update: Inzwischen ist auch aus Deutschland eine schriftliche Ablehnung eingegangen. Die Situation in der Schweiz ist vergleichbar mit jener in Deutschland. In der Schweiz wurde neben der Kurzarbeit zudem ein Notkredit für diese zur Zeit herrschende aussergewöhnliche Krisenlage gewährt. Österreich fällt unverständlicherweise selbst aus diesem positiven Raster, wurden doch die Richtlinien derart gesetzt, dass Mitarbeiter trotz regelmässigen Zahlungen der Steuern und aller Abgaben im Land keinen Anspruch haben auf Unterstützung vom Staat. So berichten zwei der österreichischen Mitarbeiterinnen, Tanja G. und Anna B., enttäuscht: «Leider ist für uns die aktuelle Situation unverständlich. Wir beide sind österreichische Staatsangehörige, wir zahlen alle Steuern in Österreich und es werden auch alle Abgaben von der Heli GmbH hier bezahlt. Dennoch fallen wir für die österreichische Regierung durch das Raster und es muss über unsere Zukunft debattiert werden.» Erstaunlich ist diese Lage vor allem, da in der aktuellen Krise eine schnelle und unkomplizierte Hilfe von der Regierung für Unternehmen angepriesen und kommuniziert wurde, sodass vor jeder Kündigung von Mitarbeitenden unbedingt Kontakt mit der Wirtschaftskammer sowie dem AMS aufgenommen werden soll. Was aber, wenn man, wie ein Unternehmen ohne Betriebsstätte in Österreich, einfach vom Staat ignoriert, bzw. in dieser Krise alleine gelassen wird?
Selbstverständlich könnte sich die Heli GmbH, welche in Österreich unter www.hubschrauberflug.at operiert, einen Rechtsbeistand nehmen, um zu ihrem Recht zu kommen, was jedoch für ein KMU wie dieses unverhältnismässig ist. Ein solches Vorgehen wäre in jedem Falle mit viel Zeit und Kosten verbunden. Kosten, welche in Zeiten von Corona einem Unternehmen und entsprechend auch seinen Mitarbeitenden unnötig teuer zu stehen kommt. Oder kann es sein, dass der Staat interessiert ist, dass man nur über den teuren Rechtsweg zu seinem Recht kommt? Wohl eher nicht. Auch wirft ein solches Verhalten kein gutes Licht auf die sonst so gerühmte DACH-Freundschaft.
Kommentar schreiben
Bachler M. (Sonntag, 19 April 2020 18:28)
Ich gehe mal davon aus, dass sich die Bundesrepublik Deutschland an seine Kurzarbeitergeld-Zusage hält und für Arbeitnehmer, die ihre Sozialversicherungsbeiträge wie z.B. die Arbeitslosenversicherung in Deutschland einzahlen und obwohl keine Betriebsstätte des Arbeitgebers in Deutschland vorhanden ist, das Kurzarbeitergeld auch letztlich auszahlen.
In einem Europa, dass gerade von "Solidarität" spricht, sollte dies in der aktuellen Zeit schon ausnahmsweise möglich sein. Auch Frankreich geht mit gutem Beispiel voran, und gewährt Arbeitnehmern, die in Frankreich bei einem deutschen Arbeitgeber ohne Betriebsstätte in Frankreich beschäftigt sind, Kurzarbeitergeld.
https://www.suedlicher-oberrhein.ihk.de/servicemarken/presse/pressemeldungen/pressemeldungen2020/kurzarbeitergeld-fuer-franzoesische-mitarbeiter--4757442
Hier ist Deutschland, Österreich und ganz Europa gefordert.